Hinweisgebersystem

Formular zur Meldung vermutlich unerlaubter Handlungen und Vorschriftswidrigkeiten

1. Zweck und Geltungsbereich

Dieses Dokument beschreibt die Grundsätze und Verfahren für den Betrieb unseres Hinweisgebersystems, das entwickelt wurde, um Meldungen von Missständen oder rechtswidrigem Verhalten in unserer Organisation entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, Auftragnehmer, Lieferanten und Dritte, die mit unserer Organisation in Deutschland in Verbindung stehen.

2. Definitionen

2.1 Hinweisgebersystem: Ein Mechanismus, der es Personen ermöglicht, rechtmäßige Meldungen von Missständen oder rechtswidrigem Verhalten in unserer Organisation vertraulich und geschützt vor Vergeltungsmaßnahmen einzureichen.

2.2 Hinweisgeber: Eine Person, die Informationen über mutmaßliche Missstände oder rechtswidriges Verhalten in unserer Organisation meldet.

2.3 Missstand: Ein potenziell rechtswidriges oder unethisches Verhalten, das gegen Gesetze, Vorschriften, Unternehmensrichtlinien oder ethische Standards unserer Organisation verstößt.

3. Vertraulichkeit und Anonymität

3.1 Wir verpflichten uns, die Identität von Hinweisgebern zu schützen. Hinweisgeber können anonyme Berichte einreichen, wenn sie dies bevorzugen. In solchen Fällen wird die Anonymität soweit wie gesetzlich zulässig gewahrt.

4. Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen

4.1 Unsere Organisation untersagt ausdrücklich jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber, die rechtmäßige Meldungen gemäß dieser Richtlinie vornehmen.

4.2 Personen, die Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber ergreifen, unterliegen Disziplinarmaßnahmen, einschließlich möglicher rechtlicher Schritte.

5. Meldung und Untersuchung

5.1 Meldungen von Missständen oder rechtswidrigem Verhalten sollten schriftlich oder über das dafür bereitgestellte elektronische Meldesystem eingereicht werden.

5.2 Unsere Organisation wird alle Meldungen von Missständen oder rechtswidrigem Verhalten gründlich und unvoreingenommen untersuchen.

6. Schutz der Rechte des Beschuldigten

6.1 Während einer Untersuchung von Missständen oder rechtswidrigem Verhalten wird der Schutz der Rechte des Beschuldigten gewährleistet. Dies schließt die Wahrung der Vertraulichkeit und die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften ein.

7. Kommunikation und Berichterstattung

7.1 Unsere Organisation wird regelmäßig Berichte über den Status von Untersuchungen an den Hinweisgeber weitergeben, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

8. Schulung und Sensibilisierung

8.1 Unsere Organisation wird Schulungsprogramme implementieren, um Mitarbeiter und relevante Dritte in Deutschland über diese Richtlinie und den Schutz von Hinweisgebern aufzuklären.

9. Rechtliche Grundlage

9.1 Dieses Hinweisgebersystem und die zugehörige Richtlinie beruhen auf den geltenden Gesetzen und Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern in Deutschland.

10. Kontaktinformationen

Für die Einreichung von Hinweisen oder weitere Informationen bezüglich dieses Hinweisgebersystems in Deutschland, wenden Sie sich an [Kontaktinformationen].